Ausbildung Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher (m/w/d)

Oberlandesgericht Oldenburg

AusbildungAb 16. Oktober 202626603, Aurich, OstfrieslandVollzeit

Über die Ausbildung

Ausbildung Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher (m/w/d) Gerichtsvollzieher/in (m/w/d)

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz als

Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher (m/w/d).

Nächster Einstellungstermin ist für justizexterne Bewerber/innen der 1. Juni 2027 und für justizinterne Bewerber/innen der 1. Dezember 2027. Bewerbungsschluss ist der 30. November 2026.

Aufgabenbereiche

Zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen. Insofern ist ein funktionsfähiges Gerichtsvollzieherwesen ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Betätigung. Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.
Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht. Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Bürohilfen. Einige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemeinschaftsbüros zusammengeschlossen.

Der Beruf erfordert deshalb: vielseitige Fachkenntnisse, hohe Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft, Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst, ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen, häufig auch Einfühlungsvermögen. Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.

Es sind mehrere Ausbildungsplätze für justizinterne (bleiben in ihrer Besoldungsgruppe) oder justizexterne (erhalten Entgeltgruppe 5 TV-L) Bewerber/innen zu vergeben.

Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten sowie für externe Bewerber/innen aus einem zusätzlichen sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang.

Zulassungsvoraussetzungen

Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie

1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,
2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,
3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben
4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und
5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben.

In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.

Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

Bewerbungsform

Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:

Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*1)

Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der niedersächsischen Justiz tätig sind, bitte ich ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg zu übermitteln.

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Ausbildung@jus-tiz.niedersachsen.de oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg

  • Die Präsidentin - Postfach 92 21 26140 Oldenburg

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.

Bewerbungsunterlagen

Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten: ein Bewerbungsanschreiben einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit eine Kopie des

Weitere Arbeitsorte

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