Verwaltungsfachangestellte/r (w/m/d)

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

AusbildungAb 1. September 202712671, BerlinVollzeit

Über die Ausbildung

Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r (w/m/d)
Du kommunizierst gern, bist gut organisiert und fühlst dich im Büroumfeld wohl? Dann bewirb dich jetzt als Stadtsekretäranwärter*in in einem Bezirksamt!
In unserem bewährten Rotationssystem lernst du die vielfältigen Aufgaben einer Bezirksverwaltung kennen – zum Beispiel in Jugend-, Personal- oder Stadtentwicklungsangelegenheiten. Nach der Ausbildung hast du die Chance, in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen zu werden.
Zu den typischen Aufgaben gehören das Führen und Verwalten von Akten, die Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen, das Erstellen von Statistiken und Tabellen, die Anwendung von Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, allgemeine Büroarbeiten sowie die Beratung von Bürger*innen.
Warum bei einem Bezirksamt arbeiten? Du leistest direkte Arbeit für die Menschen vor Ort und trägst dazu bei, den Bezirk lebenswert zu erhalten – eine sinnstiftende Tätigkeit mit Zukunft!
Deine Benefits:

  • Jährlich steigender Monatslohn nach Tarif
  • Zusätzlich eine monatliche Zulage in Höhe von 50 Euro
  • Eine jährliche Sonderzahlung (z. B. Weihnachtsgeld)
  • 30 Urlaubstage im Jahr plus zusätzliche freie Tage am 24. und 31. Dezember
  • Kostenloses Ticket im regionalen Verkehrsverbund
  • Sehr gute Übernahmechancen
  • Anerkennung einer Stunde Sport pro Woche als Arbeitszeit

Anwärterbezüge:
Du erhältst monatliche Bezüge in Höhe von 1.557,66 Euro (brutto) gemäß Beamtenbesoldung.
Einstellungsvoraussetzungen:
Wünschenswert ist der Mittlere Schulabschluss (MSA). Gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse, Interesse an Verwaltung und rechtlichen Zusammenhängen, logisches Denken, eine strukturierte Arbeitsweise sowie Freude am Finden von Lösungen sind wichtig. Zuverlässigkeit, Teamgeist, sicherer Umgang mit digitalen Medien und eine gute mündliche sowie schriftliche Ausdrucksweise werden vorausgesetzt. Voraussetzung ist die Staatsangehörigkeit Deutschlands oder eines anderen EU‑Mitgliedstaates (gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1–3 BBG) sowie die Erfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis (gemäß § 10 BeamtStG). Beachte die gesetzlichen Regelungen zur Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe; die Verbeamtung auf Probe ist in der Regel zwei Jahre nach der Verbeamtung auf Widerruf möglich.
Bewirb dich bis zum 31.12.2026 um einen Ausbildungsplatz als Stadtsekretäranwärter*in mit Ausbildungsstart im September 2027.